Weitere Entscheidung unten: VG Regensburg, 08.05.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11)   

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BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,8019)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,8019)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2012 - 9 VR 5.12, 9 VR 5.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,8019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7; BNatSchG 2010 § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5, § 45 Abs. 7; FStrG § 17
    Straßenplanung; Planfeststellung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Abänderungsantrag; veränderte Umstände; Artenschutz; Vorabmaßnahme; Verbotstatbestand; Fangverbot; Störungsverbot; Zauneidechse; Absammeln; Zwischenhältern; Interessenabwägung; vollendete ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7
    Absammeln; Abänderungsantrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Artenschutz; Fangverbot; Interessenabwägung; Planfeststellung; Straßenplanung; Störungsverbot; Verbotstatbestand; Vorabmaßnahme; Zauneidechse; Zwischenhältern; veränderte Umstände; vollendete ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 44 Abs 5 BNatSchG 2009, § 45 Abs 7 BNatSchG 2009, § 17 FStrG
    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Zulässigkeit von artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahmen; Trasse der A 100 in Berlin; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung des Sofortvollzugs einer in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Maßnahme aus naturschutzfachlichen Gründen i. R. einer einstweiligen Interessenabwägung

  • rewis.io

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Zulässigkeit von artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahmen; Trasse der A 100 in Berlin; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung des Sofortvollzugs einer in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Maßnahme aus naturschutzfachlichen Gründen i. R. einer einstweiligen Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme an der Trasse der A 100 in Berlin zulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme an der Trasse der A 100 in Berlin zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fernstraßenplanung und landschaftspflegerischer Begleitplan

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme - Eidechsen an A100-Trasse können eingesammelt werden

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner A 100: Zulässigkeit der Rettung von Zauneidechsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1053
  • BayVBl 2013, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12
    Unter teilweiser Änderung des Beschlusses vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - wird die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 29. Dezember 2010 aufgehoben, soweit dieser im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahme "Umsetzung der Zauneidechse" das Absammeln und Zwischenhältern von Zauneidechsen auf der Böschung des Bahndamms der S-Bahntrasse Neukölln-Baumschulenweg und in der Kleingartenkolonie Stadtbär vorsieht.

    Mit Beschluss vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - (NVwZ 2011, 820) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erhobenen Klagen der Antragsteller angeordnet.

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 31. März 2011 im vorangegangenen Verfahren BVerwG 9 VR 2.11 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners im Wesentlichen damit begründet, dass seinerzeit bauliche Vollzugsmaßnahmen nicht vor März 2012 vorgesehen waren und zudem nach der politischen Beschlusslage des damaligen Senats des Landes Berlin ungewiss war, ob das streitgegenständliche Vorhaben verwirklicht werden sollte (vgl. Beschluss vom 31. März 2011 a.a.O. Rn. 2).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Mit der Festlegung eines Mindestzeitraums, der zwischen der Durchführung der Maßnahme und der Baufeldfreimachung liegen muss, trägt der Planfeststellungsbeschluss dem Umstand Rechnung, dass die individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eine Umsetzung der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitliche Lücke zwischen Wirksamwerden der Maßnahme und Realisierung des Eingriffs, mithin als artenschutzrechtliche Vorabmaßnahmen erfordern (Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 65; Beschluss vom 30. März 2012 - BVerwG 9 VR 5.12 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 223 Rn. 7 f.).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Deshalb geht die ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung (konkludent etwa: BVerwG, Beschluss vom 30. März 2012 - 9 VR 5.12 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 21 AS 14.50074 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 M 116/14 -, juris Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 8 B 1029/14 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 9 B 1362/13 -, juris Rn. 42 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 2 B 1779/13.T - ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 24 f.) davon aus, dass bei zeitlich aufeinander folgenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 und Abs. 7 VwGO auch für das zweite nach Abschluss des ersten Rechtsschutzverfahrens anhängig gewordene Verfahren sowohl eine Kostenentscheidung als auch eine Streitwertfestsetzung erforderlich ist (ebenso aus der Literatur: Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 68 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187   

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https://dejure.org/2012,23331
VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 (https://dejure.org/2012,23331)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 (https://dejure.org/2012,23331)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - RN 6 K 11.1187 (https://dejure.org/2012,23331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bestehen Vorbelastungen durch andere Betriebe, die für sich allein schon die Grenzwerte der GIRL (2008) überschreiten, verstößt eine nur baugenehmigungspflichtige Sanierungsänderung einer Schweinemästerei nicht gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, wenn ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2013, 155
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2137

    Nur nach Baurecht genehmigungsbedürftige Biogasanlage im Außenbereich;

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Mit Beschluss vom 25.10.2010 habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (2 CS 10.2137) auch Skepsis hinsichtlich der Anwendung der GIRL zum Ausdruck gebracht.

    Im Gegensatz zur GIRL i.d.F. vom 11. bis 13.5.1998, die, wie die TA Luft (v. 24.7.2002), keine brauchbaren Maßstäbe für nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlagen enthielt (BayVGH, Urt. v. 17.9.2007, 15 BV 07.142, Urt. v. 27.11.2006, 15 BV 06.422; die GIRL (1998) ist offenbar auch Gegenstand des Beschlusses des 2. Senats des BayVGH vom 25.10.2010, 2 CS 10.2137, BayVBl. 2011, 374 ff., da ohne weitere Differenzierungen auf Entscheidungen vor 2008 Bezug genommen wird), wird die GIRL i.d.F. vom 29.2.2008 und Ergänzung vom 10.9.2008 (im Folgenden GIRL (2008)) vermehrt ganz oder teilweise hinsichtlich der Berechnung der Geruchshäufigkeiten zur Beurteilung herangezogen, wenn sie auch wie die VDI-Richtlinie 3471 und die GIRL i.d.F. von 1998 keine verbindliche Regelung darstellt, sondern technische Normen enthält, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hat (vgl. zur GIRL (1998): BVerwG, B. v. 7.5.2007, 4 B 5/07, zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 15 BV 07.142

    Bauplanungsrecht: Immissionsabstand bei Schweinehaltung im Dorfgebiet //

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Im Gegensatz zur GIRL i.d.F. vom 11. bis 13.5.1998, die, wie die TA Luft (v. 24.7.2002), keine brauchbaren Maßstäbe für nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlagen enthielt (BayVGH, Urt. v. 17.9.2007, 15 BV 07.142, Urt. v. 27.11.2006, 15 BV 06.422; die GIRL (1998) ist offenbar auch Gegenstand des Beschlusses des 2. Senats des BayVGH vom 25.10.2010, 2 CS 10.2137, BayVBl. 2011, 374 ff., da ohne weitere Differenzierungen auf Entscheidungen vor 2008 Bezug genommen wird), wird die GIRL i.d.F. vom 29.2.2008 und Ergänzung vom 10.9.2008 (im Folgenden GIRL (2008)) vermehrt ganz oder teilweise hinsichtlich der Berechnung der Geruchshäufigkeiten zur Beurteilung herangezogen, wenn sie auch wie die VDI-Richtlinie 3471 und die GIRL i.d.F. von 1998 keine verbindliche Regelung darstellt, sondern technische Normen enthält, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hat (vgl. zur GIRL (1998): BVerwG, B. v. 7.5.2007, 4 B 5/07, zitiert nach juris).

    Die entsprechende Heranziehung des Grundgedankens aus § 6 Abs. 3 BImSchG erscheint sachgerecht, da im Bundes-Immissionsschutzgesetz das Rücksichtnahmegebot auch baurechtlich konkretisiert wird (BayVGH, Urt. v. 17.9.2007, 15 BV 07.142, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Ein Anspruch auf eine Betriebsänderung mit Erweiterung des Tierbestandes wird als (aktiver) überwirkender Bestandsschutz, außer in den vorliegend nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6, S. 2 BauGB, die sich aber nicht auf die Geruchsbelastung beziehen), in der Rechtsprechung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.3.1998, 4 C 10/97, NVwZ 1998, 842 - 845) allgemein abgelehnt (BayVGH, B. v. 25.9.2003, 22 ZB 03.2110, NVwZ-RR 2004, 94 f.).
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Ein Anspruch auf Erweiterung ergibt sich nicht durch den passiven Bestandsschutz, durch den nur die Fortführung des genehmigten Betriebes, nicht aber die vorgesehene Neustrukturierung mit teilweisen Erweiterungen gewährleistet wird (BVerfG, Kammerbeschluss v. 15.12.1995, 1 BvR 1713/92, NVwZ-RR 1996, 483; BayVGH, B. v. 13.3.2012, 9 ZB 11.769, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Im Gegensatz zur GIRL i.d.F. vom 11. bis 13.5.1998, die, wie die TA Luft (v. 24.7.2002), keine brauchbaren Maßstäbe für nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlagen enthielt (BayVGH, Urt. v. 17.9.2007, 15 BV 07.142, Urt. v. 27.11.2006, 15 BV 06.422; die GIRL (1998) ist offenbar auch Gegenstand des Beschlusses des 2. Senats des BayVGH vom 25.10.2010, 2 CS 10.2137, BayVBl. 2011, 374 ff., da ohne weitere Differenzierungen auf Entscheidungen vor 2008 Bezug genommen wird), wird die GIRL i.d.F. vom 29.2.2008 und Ergänzung vom 10.9.2008 (im Folgenden GIRL (2008)) vermehrt ganz oder teilweise hinsichtlich der Berechnung der Geruchshäufigkeiten zur Beurteilung herangezogen, wenn sie auch wie die VDI-Richtlinie 3471 und die GIRL i.d.F. von 1998 keine verbindliche Regelung darstellt, sondern technische Normen enthält, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hat (vgl. zur GIRL (1998): BVerwG, B. v. 7.5.2007, 4 B 5/07, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422

    Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Im Gegensatz zur GIRL i.d.F. vom 11. bis 13.5.1998, die, wie die TA Luft (v. 24.7.2002), keine brauchbaren Maßstäbe für nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlagen enthielt (BayVGH, Urt. v. 17.9.2007, 15 BV 07.142, Urt. v. 27.11.2006, 15 BV 06.422; die GIRL (1998) ist offenbar auch Gegenstand des Beschlusses des 2. Senats des BayVGH vom 25.10.2010, 2 CS 10.2137, BayVBl. 2011, 374 ff., da ohne weitere Differenzierungen auf Entscheidungen vor 2008 Bezug genommen wird), wird die GIRL i.d.F. vom 29.2.2008 und Ergänzung vom 10.9.2008 (im Folgenden GIRL (2008)) vermehrt ganz oder teilweise hinsichtlich der Berechnung der Geruchshäufigkeiten zur Beurteilung herangezogen, wenn sie auch wie die VDI-Richtlinie 3471 und die GIRL i.d.F. von 1998 keine verbindliche Regelung darstellt, sondern technische Normen enthält, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hat (vgl. zur GIRL (1998): BVerwG, B. v. 7.5.2007, 4 B 5/07, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 11.10.2007 - 1 CS 07.1658

    vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, § 3 Abs. 1 BImSchG (BayVGH, B. v. 11.10.2007, 1 CS 07.1658, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110

    Rechtfertigung einer Stilllegungsverfügung und Beseitigungsverfügung nach der

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Ein Anspruch auf eine Betriebsänderung mit Erweiterung des Tierbestandes wird als (aktiver) überwirkender Bestandsschutz, außer in den vorliegend nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6, S. 2 BauGB, die sich aber nicht auf die Geruchsbelastung beziehen), in der Rechtsprechung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.3.1998, 4 C 10/97, NVwZ 1998, 842 - 845) allgemein abgelehnt (BayVGH, B. v. 25.9.2003, 22 ZB 03.2110, NVwZ-RR 2004, 94 f.).
  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 9 ZB 11.769

    Nutzungsuntersagung; Abstellfläche für Lastkraftwagen; Bestandsschutz;

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Ein Anspruch auf Erweiterung ergibt sich nicht durch den passiven Bestandsschutz, durch den nur die Fortführung des genehmigten Betriebes, nicht aber die vorgesehene Neustrukturierung mit teilweisen Erweiterungen gewährleistet wird (BVerfG, Kammerbeschluss v. 15.12.1995, 1 BvR 1713/92, NVwZ-RR 1996, 483; BayVGH, B. v. 13.3.2012, 9 ZB 11.769, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 20.08.2009 - 22 ZB 08.2510

    Erweiterung eines Schweinemastbetriebs; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 20.8.2009, 22 ZB 08.2510).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 2 B 141/13

    Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Milchviehstalls mit

    vgl. in diesem Zusammenhang neben der von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung auch und vor allem OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 8 B 2477/06 -, NWVBl. 2007, 439 = juris Rn. 92 ff. (zu Nr. 3.5.4 TA Luft und im Hinblick auf Teilsanierungen); VG Hannover, Urteil vom 14. Januar 2013 - 4 A 205/12 -, juris Rn. 47, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 -, juris Rn. 45 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 8. Mai 2012 - RN 6 K 11.1187 -, BayVBl. 2013, 155 = juris Rn. 107 ff.

    vgl. speziell zur "Verbesserungsgenehmigung": VG Hannover, Urteil vom 14. Januar 2013 - 4 A 205/12 -, juris Rn. 49 f.; VG Regensburg, Urteil vom 8. Mai 2012 - RN 6 K 11.1187 -, BayVBl. 2013, 155 = juris Rn. 110; allgemein zur spiegelbildlichen Wechselbezüglichkeit von Immissionsschutzrecht und Baurecht in Bezug auf die Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 4 C 8.11 -, DVBl. 2013, 370 = juris Rn. 19.

  • VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12

    Nachbarschaftliche Rücksichtnahme hinsichtlich Geruchsbelästigungen bei der

    Denn der Beigeladene verringert die von den bestandkräftig genehmigten Stallgebäuden ausgehenden Emissionen und Immissionen durch - teilweise - über den Stand der Technik hinausgehende Emissionsminderungsmaßnahmen deutlich (vgl. hierzu VG Regensburg, Urt. v. 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 -, juris), was zu einer spürbaren Verbesserung der Immissionssituation auf dem Grundstück des Antragstellers beiträgt sowie dazu, dass der Beigeladene bei Berücksichtigung des genehmigten Zustandes zu der Geruchsbelastung auf dem Wohngrundstück des Antragstellers nicht mehr nennenswert beiträgt.

    Durch den so entstehenden neuen Betrieb und die diesbezügliche Baugenehmigung würde die hohe Immissionsbelastung der Umgebung dauerhaft verfestigt, was trotz geringfügiger Verbesserungen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzen würde, da ein rechtswidriger Zustand verfestigt würde, ohne dass eine Anpassung über den Stand der Technik hinausgehender Maßnahmen mit nachhaltiger Verringerung der Emissionen erfolgte (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 08.05.2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

    § 6 Abs. 3 BImSchG (sog. Verbesserungsgenehmigung) ist weder unmittelbar noch als Rechtsgedanke anzuwenden, wenn die Frage zu beurteilen ist, ob in vorbelasteter Umgebung einer Wohnbebauung Tiergerüche zuzumuten sind (gegen OVG Münster, B. v. 23.4.2013 - 2 B 141/13 -, ZfBR 2013, 494 = BauR 2013, 1251; VG Hannover, Urt. v. 14.1.2013 - 4 A 205/12 - VG Regensburg, Urt. v. 8.5.2012 - RN 6 K 11.1187 -, BayVBl. 2013, 155).
  • VG Regensburg, 12.01.2016 - RN 6 K 13.1289

    Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht aus Eigentum

    Das Verwaltungsgericht hält in Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. VG Regensburg, U. v. 8.5.2012 - RN 6 K 11.1187, BayVBl 2013, 155 = NUR 2014, 443) unter Heranziehung des dem § 6 Abs. 3 BImSchG zugrundeliegenden Rechtsgedankens einen Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot für nicht gegeben.
  • VG Aachen, 23.01.2013 - 3 K 2068/10

    Klage eines Grundstückseigentümers in einem Dorf gegen eine erteilte

    vgl. bejahend: VG Hannover, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 B 5501/12 -, juris, Rn. 45 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 8. Mai 2012 - RN 6 K 11.1187 -, juris, Rn. 107 ff; kritisch: VG Hannover, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 12 B 2648/12 -, juris Rn. 49 ff.
  • VG Hannover, 14.01.2013 - 4 A 205/12

    Baugenehmigung; Biofilter; GIRL; Grenzwert; Rücksichtnahmegebot; Schweinemast;

    Durch den so entstehenden neuen Betrieb und die diesbezügliche Baugenehmigung würde die hohe Immissionsbelastung der Umgebung dauerhaft verfestigt, was trotz geringfügiger Verbesserungen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzen würde, da ein rechtswidriger Zustand verfestigt würde, ohne dass eine Anpassung über den Stand der Technik hinausgehender Maßnahmen mit nachhaltiger Verringerung der Emissionen erfolgte (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 -, juris).
  • VG Minden, 02.12.2015 - 1 L 970/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Neubau eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.04.2013 - 2 B 141/13 - VG Hannover, Urteil vom 14.01.2013 - 4 A 205/12 - und Beschluss vom 31.10.2012 - 4 B 5501/12 - VG Regensburg, Urteil vom 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187 -, alle bei juris; Scheidler, BauR 2013, 1608.
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